AGB's - Nanny4Dogs

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Betreuungsvertrag mit Jeanette Hochmuth (im folgenden Betreuer)

§ 1 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Vertrages des Kunden durch den Betreuer zustande. Der Vertrag kann schriftlich, per Fax oder E-mail zustande kommen. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

§ 2 Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung, Animation und Betreuung des Tieres von Jeanette Hochmuth.DasGrundstück ist ausreichend umzäunt. Die Hunde nehmen an Ausflügen teil und fahren mit dem jeweiligen Betreuer in dessen Auto mit,es sei denn, im Vertrag wird schriftlich etwas anderes festgelegt. Die ausreichende Umzäunung wurde vom Tierhalter vor Aufenthalt geprüft und für sein Tier als ausreichend gesichert eingestuft.

§ 3 Tierärztliche Versorgung

Der Tierhalter versichert, dass sein Tier gesund, frei von ansteckenden Krankheiten,

schutzgeimpft, entwurmt ist und keinerlei agressives Verhalten gegenüber Menschen

(besonders gegenüber Kindern) hat.

Handelt es sich um einen Hund, versichert der Eigentümer ausdrücklich, dass für dieses

Tier eine spezielle Haftpflichtversicherung besteht, die den Betreuer miteinschließt. Das

Tier wird ab Vertragsdatum regelmäßig vom Tiersitter betreut und gepflegt. Beendung

dieses Vertrages überbleibt der Schriftform.

Während dieser Zeit bleibt der Tierhalter/Eigentümer Tierhalter im Sinne von § 833 BGB

(Tierhaltergefährdungshaftung). Der Betreuer verpflichtet sich, das Tier art- und

verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen

zu beachten. Hält der Betreuer aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für

notwendig, so willigt der Tierhalter/ Eigentümer bereits schon jetzt darin ein, dass der

Betreuer das Tier im Auftrage des Tierhalters/ Eigentümers auf dessen Rechnung in

tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten, sowie die Fahrtkosten

in Höhe von 0,50€ pro km durch den Betreuer, trägt alleine der Tierhalter/ Eigentümer.

§4 Datenspeicherung

Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner

erforderlichen personenbezogenen Daten durch Heidehunde. Der Kunde erklärt sein

Einverständnis zur Weitergabe seiner erforderlichen personenbezogenen Daten sowie die

des Tieres hinsichtlich einer notwendigen tierärztlichen Behandlung.

§ 5 Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zahlungsverzug

(1) Der Betreuer ist verpflichtet den vereinbarten Platz des Tieres bereitzuhalten und/oder

die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Unterbringung des Tieres mit anderen

sowie bei Hunden die im Rahmen der Ausläufe vorgenommene Zusammenstellung der

Tiere liegt im ordnungsgemäßen Ermessen des Betreuers, unter Beachtung der

Buchungen/Wünsche des Kunden.

(2) Das Einchecken/Auschecken erfolgt durch vorherige Absprache.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, den für den gebuchten Leistungsumfang geltenden bzw.

vereinbarten Preis beim Betreuer vorab zu zahlen. Es sei denn, es wurde vom Betreuuer

schriftl. anders vereinbart.

(4) Die Preise für die Betreuung ergeben sich aus der aktuellen Preisliste oder einem

zusätzlichem Angebot des Betreuuers in schriftlicher Form. Ergänzend für

Zusatzleistungen gilt die aktuelle Preisliste, die jederzeit einzusehen ist auf der Webseite der Firma oder auf Anfrage beim Betreuer zu erhalten, Änderungen vorbehalten.

(5) Der An- und Abreisetag bei Hunden wird als jeweils voller Tag abgerechnet.

(6) Eine Aufnahme nicht ausreichend geimpfter Tiere ist nicht möglich. Sollte der

vereinbarte Aufenthalt des Tieres aus nicht in der Person des Betreuers liegenden

Gründen überschritten werden und der Kunde nicht ausdrücklich dem Betreuer eine

Verlängerung des Aufenthaltes antragen - was anzunehmen dem Betreuer freibleibt - ist

dieser berechtigt, das Tier anderweitig unterzubringen oder den Besitz an dem Tier

zugunsten einer gemeinnützigen Tierorganisation aufzugeben. Die sich daraus

ergebenden Kosten trägt der Kunde.

(7) Bei Abholung oder Bringen eines Tieres durch den Betreuer wird eine

Fahrtkostenpauschale von je 1,00 € pro km berechnet.

(8) Bei Zahlungsverzug werden in der ersten Mahnung Mahnspesen in der Höhe von €

15,- berechnet. Nach der 2. Mahnung wird zu Lasten des Kunden ein

Inkassounternehmen mit der Angelegenheit beauftragt.

§ 6 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Betreuer geschlossenen Vertrag bedarf der

schriftlichen Mitteilung. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag

auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch

genommen hat.

(1) Sofern zwischen dem Betreuer und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt schriftlich

vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungsoder

Schadenersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn

er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich, per Fax oder EMail

gegenüber dem Betreuer ausübt.

(2) Stornierungen bis einschließlich 31 Tage vor Erbringung der jeweiligen Leistung

erfolgen kostenfrei. Stornierungen zwischen einschließlich 30. und einschließlich 20. Tag

vor Erbringung der jeweiligen Leistung - Berechnung von Euro 25%. Stornierungen ab

dem 19. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung - Berechnung von 100 % der

bestellten/ reservierten Leistungen.

(3) Die vorstehende Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und

reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Kunden storniert wurden, wobei die

Pauschalen sich auf den Teil der Leistung, welcher storniert wurde bezieht oder wenn der

Kunde ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in

Anspruch nimmt (wenn der Hund z.B. früher aus der Betreuung abgeholt wird).

(4) Die Stornierung hat schriftlich, per Fax oder per e-mail zu erfolgen.

§ 7 Rücktritt des Betreuers

(1) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich

vereinbart wurde, ist der Betreuer in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag

zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen

vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Betreuers auf sein Recht zum Rücktritt nicht

verzichtet.

(2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Betreuer

gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der

Betreuer ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(3) Ferner ist der Betreuer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag

außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom

Betreuer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht

werden oder der Betreuer begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die

Inanspruchnahme der Betreuungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die

Sicherheit oder das Ansehen des Betreuuers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne

dass dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich des Betreuers zuzurechnen

ist. Der Betreuer hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrecht unverzüglich in

Kenntnis zu setzen.

§ 8 Haftung

(1) Soweit Dritte den Betreuer für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren

Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde

Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis den

Betreuer von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem

Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass seitens des Betreuers eine nachgewiesene

grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Die Regelung und Abwicklung im

Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunden und geschädigtem Dritten. Der Kunde

ermächtigt den Betreuer entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten

herauszugeben.

Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden des Betreuers,

soweit deren Tiere oder sonstige Rechte und Werte Schaden durch das untergebrachte

Tier nehmen sollten. Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt dem Betreuer

auch für solche Schäden, welche bei dem Betreuer und dem Personal des Betreuers und

dessen Ausstattung entstehen. Der Hund muss eine Haftpflichversicherung haben, diese

ist dem Betreuer im Vertrag zu benennen. Etwaige Ansprüche des Tierhalters gegen den

Versicherer wegen eines etwaigen Schadens, der während der Dauer der Betreuung

herbeigeführt wird, wird vorsorglich an den Betreuer abgetreten. Der Betreuer wird die

Versicherung sofort nach einem Schaden selbst informieren. Der Betreuer ist jedoch nicht

verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung

verweisen zu lassen. Der Halter haftet in jedem Fall für alle Schäden, die der Hund in

seiner Abwesenheit anrichtet. Die Unterbringung ist sehr liebevoll eingerichtet und im

Privathaushalt des Betreuers. Daher ist es nicht mit einer herkömmlichen Ausstattung

einer Hundepension zu vergleichen. Diese erhöte Schadenträchtigkeit erkennt der Halter

an. Sollte die Versicherung also, auch aus Mitverschuldensgrundsätzen, den Schaden

nicht übernehmen, so ist der Hundehalter bereit den Schaden selbst zu tragen.

(2) Kommt es während des Aufenthaltes des Tieres zur Verwirklichung einer

tierspezifischen Gefahr (z. B. Beißen eines Hundes gegenüber dem Personal oder

Familienmitgliedern) und ist ein weiterer Aufenthalt nach Ansicht des Betreuers aufgrund

der dadurch auftretenden Gefährdung nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde nach

entsprechender Information verpflichtet, dass Tier schnellstmöglich abzuholen. Erfolgt dies

nicht, so ist der Betreuer im Interesse des Eigenschutzes seines Personals und Umwelt

berechtigt, das Tier in einem Einzelzimmer unterzubringen und die vertraglichen

Leistungen in dem Maße einzuschränken, dass eine Gefährdung des Personals

ausgeschlossen wird. Ist dies nicht möglich muss das Tier bis zur Abholung in einer

speziellen Einrichtung untergebracht werden, die zusätzlichen Kosten trägt hierbei der

Kunde.

Der Betreuer ist immer um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des

anvertrauten Tieres bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem

anvertrauten Tier ereignen, verzichtet der Auftraggeber, - der insoweit sein Tier auf

eigenes Risiko zum Betreuuer von Heidehunde bringt oder bei sich zu Hause betreuen

lässt -, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber dem Betreuer, das insoweit nur bei

nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des Betreuers oder des Personals haftet, generell

nicht aber für Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein

verschiedenster Tiere oder durch die Gegenbenheiten beim Auftraggeber vor Ort ergeben.

(3) Der Betreuer haftet dem Auftraggeber insoweit maximal in Höhe des Sachwerts seines

verwahrten Tieres, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare Schäden

und Kosten. Der Betreuer hat hinsichtlich seiner Forderungen und Ansprüche sowie

bezüglich etwaiger Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches

Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenen Tier.

(4) Der Auftraggeber sichert, bei Betreuung in dessen Räumlichkeiten, den fluchtsicheren

Zustand der Räumlichkeiten zu.

(5) Falls bei Hunden Rudel- oder Kleinstgruppenauslauf mit Freilauf vereinbart wird,

übernimmt der Betreuer aufgrund des gesteigerten Risikos keinerlei Haftung bezüglich

Schäden an dem Tier und bezüglich Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind.

Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, dem Betreuer nachgewiesenen, grob

fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind.

§9 Film- und Tonaufnahmen

Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und

Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während dessen

Aufenthaltes erstellt wurden -gleich zu welchem Zweck-. Der Kunde verzichtet auf die

Geltendmachung jeglicher Vergütung.

§ 10 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich und

zulässig, der Sitz von Heidehunde. Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen

ungültig oder unwirksam sein oder werden, aus anderen Rechtsgründen nicht

durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt. Die

Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, ungültige oder unwirksame oder nicht

durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem

angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder

ungültigen Regelung gerecht werden. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü