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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Betreuungsvertrag mit Jeanette Hochmuth (im folgenden Betreuer)
§ 1 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Vertrages des Kunden durch den Betreuer zustande. Der Vertrag kann schriftlich, per Fax oder E-mail zustande kommen. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
§ 2 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung, Animation und Betreuung des Tieres von Jeanette Hochmuth.DasGrundstück ist ausreichend umzäunt. Die Hunde nehmen an Ausflügen teil und fahren mit dem jeweiligen Betreuer in dessen Auto mit,es sei denn, im Vertrag wird schriftlich etwas anderes festgelegt. Die ausreichende Umzäunung wurde vom Tierhalter vor Aufenthalt geprüft und für sein Tier als ausreichend gesichert eingestuft.
§ 3 Tierärztliche Versorgung
Der Tierhalter versichert, dass sein Tier gesund, frei von ansteckenden Krankheiten,
schutzgeimpft, entwurmt ist und keinerlei agressives Verhalten gegenüber Menschen
(besonders gegenüber Kindern) hat.
Handelt es sich um einen Hund, versichert der Eigentümer ausdrücklich, dass für dieses
Tier eine spezielle Haftpflichtversicherung besteht, die den Betreuer miteinschließt. Das
Tier wird ab Vertragsdatum regelmäßig vom Tiersitter betreut und gepflegt. Beendung
dieses Vertrages überbleibt der Schriftform.
Während dieser Zeit bleibt der Tierhalter/Eigentümer Tierhalter im Sinne von § 833 BGB
(Tierhaltergefährdungshaftung). Der Betreuer verpflichtet sich, das Tier art- und
verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen
zu beachten. Hält der Betreuer aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für
notwendig, so willigt der Tierhalter/ Eigentümer bereits schon jetzt darin ein, dass der
Betreuer das Tier im Auftrage des Tierhalters/ Eigentümers auf dessen Rechnung in
tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten, sowie die Fahrtkosten
in Höhe von 0,50€ pro km durch den Betreuer, trägt alleine der Tierhalter/ Eigentümer.
§4 Datenspeicherung
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner
erforderlichen personenbezogenen Daten durch Heidehunde. Der Kunde erklärt sein
Einverständnis zur Weitergabe seiner erforderlichen personenbezogenen Daten sowie die
des Tieres hinsichtlich einer notwendigen tierärztlichen Behandlung.
§ 5 Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zahlungsverzug
(1) Der Betreuer ist verpflichtet den vereinbarten Platz des Tieres bereitzuhalten und/oder
die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Unterbringung des Tieres mit anderen
sowie bei Hunden die im Rahmen der Ausläufe vorgenommene Zusammenstellung der
Tiere liegt im ordnungsgemäßen Ermessen des Betreuers, unter Beachtung der
Buchungen/Wünsche des Kunden.
(2) Das Einchecken/Auschecken erfolgt durch vorherige Absprache.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, den für den gebuchten Leistungsumfang geltenden bzw.
vereinbarten Preis beim Betreuer vorab zu zahlen. Es sei denn, es wurde vom Betreuuer
schriftl. anders vereinbart.
(4) Die Preise für die Betreuung ergeben sich aus der aktuellen Preisliste oder einem
zusätzlichem Angebot des Betreuuers in schriftlicher Form. Ergänzend für
Zusatzleistungen gilt die aktuelle Preisliste, die jederzeit einzusehen ist auf der Webseite der Firma oder auf Anfrage beim Betreuer zu erhalten, Änderungen vorbehalten.
(5) Der An- und Abreisetag bei Hunden wird als jeweils voller Tag abgerechnet.
(6) Eine Aufnahme nicht ausreichend geimpfter Tiere ist nicht möglich. Sollte der
vereinbarte Aufenthalt des Tieres aus nicht in der Person des Betreuers liegenden
Gründen überschritten werden und der Kunde nicht ausdrücklich dem Betreuer eine
Verlängerung des Aufenthaltes antragen - was anzunehmen dem Betreuer freibleibt - ist
dieser berechtigt, das Tier anderweitig unterzubringen oder den Besitz an dem Tier
zugunsten einer gemeinnützigen Tierorganisation aufzugeben. Die sich daraus
ergebenden Kosten trägt der Kunde.
(7) Bei Abholung oder Bringen eines Tieres durch den Betreuer wird eine
Fahrtkostenpauschale von je 1,00 € pro km berechnet.
(8) Bei Zahlungsverzug werden in der ersten Mahnung Mahnspesen in der Höhe von €
15,- berechnet. Nach der 2. Mahnung wird zu Lasten des Kunden ein
Inkassounternehmen mit der Angelegenheit beauftragt.
§ 6 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Betreuer geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Mitteilung. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag
auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch
genommen hat.
(1) Sofern zwischen dem Betreuer und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt schriftlich
vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungsoder
Schadenersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn
er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich, per Fax oder EMail
gegenüber dem Betreuer ausübt.
(2) Stornierungen bis einschließlich 31 Tage vor Erbringung der jeweiligen Leistung
erfolgen kostenfrei. Stornierungen zwischen einschließlich 30. und einschließlich 20. Tag
vor Erbringung der jeweiligen Leistung - Berechnung von Euro 25%. Stornierungen ab
dem 19. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung - Berechnung von 100 % der
bestellten/ reservierten Leistungen.
(3) Die vorstehende Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und
reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Kunden storniert wurden, wobei die
Pauschalen sich auf den Teil der Leistung, welcher storniert wurde bezieht oder wenn der
Kunde ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in
Anspruch nimmt (wenn der Hund z.B. früher aus der Betreuung abgeholt wird).
(4) Die Stornierung hat schriftlich, per Fax oder per e-mail zu erfolgen.
§ 7 Rücktritt des Betreuers
(1) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich
vereinbart wurde, ist der Betreuer in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Betreuers auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.
(2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Betreuer
gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der
Betreuer ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Ferner ist der Betreuer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom
Betreuer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht
werden oder der Betreuer begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die
Inanspruchnahme der Betreuungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen des Betreuuers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne
dass dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich des Betreuers zuzurechnen
ist. Der Betreuer hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrecht unverzüglich in
Kenntnis zu setzen.
§ 8 Haftung
(1) Soweit Dritte den Betreuer für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren
Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde
Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis den
Betreuer von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem
Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass seitens des Betreuers eine nachgewiesene
grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Die Regelung und Abwicklung im
Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunden und geschädigtem Dritten. Der Kunde
ermächtigt den Betreuer entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten
herauszugeben.
Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden des Betreuers,
soweit deren Tiere oder sonstige Rechte und Werte Schaden durch das untergebrachte
Tier nehmen sollten. Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt dem Betreuer
auch für solche Schäden, welche bei dem Betreuer und dem Personal des Betreuers und
dessen Ausstattung entstehen. Der Hund muss eine Haftpflichversicherung haben, diese
ist dem Betreuer im Vertrag zu benennen. Etwaige Ansprüche des Tierhalters gegen den
Versicherer wegen eines etwaigen Schadens, der während der Dauer der Betreuung
herbeigeführt wird, wird vorsorglich an den Betreuer abgetreten. Der Betreuer wird die
Versicherung sofort nach einem Schaden selbst informieren. Der Betreuer ist jedoch nicht
verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung
verweisen zu lassen. Der Halter haftet in jedem Fall für alle Schäden, die der Hund in
seiner Abwesenheit anrichtet. Die Unterbringung ist sehr liebevoll eingerichtet und im
Privathaushalt des Betreuers. Daher ist es nicht mit einer herkömmlichen Ausstattung
einer Hundepension zu vergleichen. Diese erhöte Schadenträchtigkeit erkennt der Halter
an. Sollte die Versicherung also, auch aus Mitverschuldensgrundsätzen, den Schaden
nicht übernehmen, so ist der Hundehalter bereit den Schaden selbst zu tragen.
(2) Kommt es während des Aufenthaltes des Tieres zur Verwirklichung einer
tierspezifischen Gefahr (z. B. Beißen eines Hundes gegenüber dem Personal oder
Familienmitgliedern) und ist ein weiterer Aufenthalt nach Ansicht des Betreuers aufgrund
der dadurch auftretenden Gefährdung nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde nach
entsprechender Information verpflichtet, dass Tier schnellstmöglich abzuholen. Erfolgt dies
nicht, so ist der Betreuer im Interesse des Eigenschutzes seines Personals und Umwelt
berechtigt, das Tier in einem Einzelzimmer unterzubringen und die vertraglichen
Leistungen in dem Maße einzuschränken, dass eine Gefährdung des Personals
ausgeschlossen wird. Ist dies nicht möglich muss das Tier bis zur Abholung in einer
speziellen Einrichtung untergebracht werden, die zusätzlichen Kosten trägt hierbei der
Kunde.
Der Betreuer ist immer um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des
anvertrauten Tieres bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem
anvertrauten Tier ereignen, verzichtet der Auftraggeber, - der insoweit sein Tier auf
eigenes Risiko zum Betreuuer von Heidehunde bringt oder bei sich zu Hause betreuen
lässt -, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber dem Betreuer, das insoweit nur bei
nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des Betreuers oder des Personals haftet, generell
nicht aber für Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein
verschiedenster Tiere oder durch die Gegenbenheiten beim Auftraggeber vor Ort ergeben.
(3) Der Betreuer haftet dem Auftraggeber insoweit maximal in Höhe des Sachwerts seines
verwahrten Tieres, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare Schäden
und Kosten. Der Betreuer hat hinsichtlich seiner Forderungen und Ansprüche sowie
bezüglich etwaiger Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches
Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenen Tier.
(4) Der Auftraggeber sichert, bei Betreuung in dessen Räumlichkeiten, den fluchtsicheren
Zustand der Räumlichkeiten zu.
(5) Falls bei Hunden Rudel- oder Kleinstgruppenauslauf mit Freilauf vereinbart wird,
übernimmt der Betreuer aufgrund des gesteigerten Risikos keinerlei Haftung bezüglich
Schäden an dem Tier und bezüglich Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind.
Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, dem Betreuer nachgewiesenen, grob
fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind.
§9 Film- und Tonaufnahmen
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und
Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während dessen
Aufenthaltes erstellt wurden -gleich zu welchem Zweck-. Der Kunde verzichtet auf die
Geltendmachung jeglicher Vergütung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich und
zulässig, der Sitz von Heidehunde. Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen
ungültig oder unwirksam sein oder werden, aus anderen Rechtsgründen nicht
durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt. Die
Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, ungültige oder unwirksame oder nicht
durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem
angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder
ungültigen Regelung gerecht werden. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.